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Wirtschaftsprüfung –
Prüfungsangst kennen wir nicht

Als eines der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen in der Region steht LFK PARTNER für langjähriges, erfolgreiches Know-how im Bereich der Rechnungslegung und bei betriebs­wirtschaft­lichen Sachverhalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LFK WP GmbH mit derzeit neun Wirtschaftsprüfer:innen und unsere Prüfungsteams führen sämtliche Aufgaben effizient und zuverlässig durch.

Schwerpunktmäßig sind wir für Familienunternehmen bzw. Unternehmen des Mittelstands unter­schied­lichster Branchen der erste Ansprechpartner, wenn es um die Begleitung betriebs­wirtschaft­licher Aufgaben geht. Verwurzelt in der Region ermöglicht die räumliche Nähe bei vielen unserer Prüfungsmandate hohe Flexibilität und Wirtschaftlichkeit. Unser Prüfungsansatz ist zudem zielgerichtet auf Größe und Komplexität des Unternehmens zugeschnitten.

Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen –
Die Dinge erfolgreich zu Ende bringen

Wir als LFK PARTNER führen mit unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LFK WP GmbH gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen zuverlässig und effizient durch.

Unsere Leistungen umfassen u.a.:

  • Prüfung von Jahresabschlüssen nach HGB
  • Prüfung von Konzernabschlüssen nach HGB
  • Prüfung der Rechnungslegung nach internationalen Standards
  • Prüfung von Zwischenabschlüssen
  • Prüferische Durchsicht von Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüssen

Sonstige Prüfungen & Bestätigungen –
Wir lieben Herausforderungen

LFK_WP_Team

Im Bereich Abschlussprüfung übernehmen wir unter anderem Prüfungen in folgenden Bereichen:

  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Bereich der Energiewirtschaft (z.B. § 64 EEG, § 30 KWKG, § 2 Abs. 6 KAV)
  • § 53 HGrG zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirt­schaftlichen Verhältnisse (meist als Erweiterung der Abschlussprüfung)
  • AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß § 45a KAGB
  • Abhängigkeitsberichte (§ 312 AktG) (meist als Erweiterung der Ab­schluss­prüfung)
  • Sonstige Abschlüsse und Finanzaufstellungen (IDW PS 480 und 490)
  • Vorgaben z. B. DSD-Prüfungen
  • Gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen z. B. bei Gründung, Kapitalbeschaffung oder -herabsetzung
  • Umwandlungsvorgängen, z. B. gem. § 9 UmwG
  • Internes Kontrollsystem
  • Vereinbarte Untersuchungshandlungen bzw. Unterschlagungsprüfungen
  • Gutachten in Schieds- und Gerichtsverfahren

 AKADEMIE

LFK_Wirtschaftspruefung_Hartmann_Daniel

Due Diligence – Alle Details kennen

Due Diligence (DD) steht für sorgfältige Prüfung eines Zielunternehmens im Rahmen einer M&A-Transaktion.

Das Unternehmen wird besonders auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse hin untersucht, um dem Kaufinteressenten die Chancen und Risiken einer Transaktion aufzuzeigen. Eine DD führt LFK PARTNER in der Regel für einen potenziellen Kaufinteressenten eines Unternehmens durch.

Unser Due-Diligence-Team besteht aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Ihr Spezialwissen und die tägliche, enge Zusammenarbeit ohne Reibungsverluste und Schnitt­stellen­probleme gewährleistet einen optimalen Verlauf der DD. Die Anwälte, die bei der DD mitwirken, sind häufig auch in die Vertrags­verhandlungen und die Gestaltung des Unternehmens­kaufvertrages eingebunden.

Unsere Leistungen umfassen unter anderen:

  • Unterstützung bei Aufbau des Datenraums
  • Durchführung der DD
  • Steuerliche und rechtliche Beratung
  • Vertragsverhandlung
  • Vertragsgestaltung
  • Unterstützung bei der Umsetzung

Unternehmensbewertung –
Wenn es um den Wert geht

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Bewertung von Unternehmen und stehen mit Rat und Tat bei der Frage nach dem Wert eines Unternehmens zur Seite.

Als Entscheidungsgrundlage ist der Unternehmenswert für die handelnden Personen insbesondere in folgenden Fällen unverzichtbar:

  • Unternehmens- oder Beteiligungserwerb
  • Abfindung ausscheidender Gesellschafter
  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Ermittlung steuerlicher Werte im Erbfall oder bei Schenkungen
  • Auseinandersetzungen innerhalb einer Familie
  • Sonstige gesellschaftsrechtliche oder bilanzielle Gründe

Unsere Experten beraten Sie über das passende Bewertungsverfahren, die Bewertungsparameter und führen die erforderlichen Analysen durch. So sind wir in der Lage, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen zu bieten.

Abhängig vom Anlass der Bewertung sind wir hierbei als Berater, als neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter tätig. Auf Wunsch erstellen wir auch ein Gutachten nach IDW S1.

LFK_Timo_Storz_Wirtschaft

Wir halten Sie auf dem Laufenden