Allgemeine Mandatsbedingungen der LFK PARTNER Bußhardt Huber Partnerschaft mbB 


Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberater Rechtsanwälte

Die Bearbeitung von Aufträgen, die den Wirtschaftsprüfern, den Steuerberatern sowie den Rechtsanwälten der LFK PARTNER Bußhardt Huber Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberater, Rechtsanwälte (im nachfolgenden „LFK PARTNER mbB“) erteilt werden, erfolgt vorbehaltlich gesondert vereinbarter vorrangiger allgemeiner Geschäfts-/ Auftragsbedingungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen, die dem Mandanten mitgeteilt und Gegenstand des Vertrages mit ihm werden. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aufträge mit dem Mandanten.

1.0 Gegenstand des Mandats

Der Auftrag wird grundsätzlich der LFK PARTNER mbB erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Berufsträger durch gesonderte schriftliche Abrede vereinbart wird oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten sowie Vorbehaltstätigkeiten in der Wirtschaftsprüfung). Soweit ein Vertragsverhältnis mit einzelnen Partnern und/oder Berufsträgern zustande kommt, gelten diese Allgemeinen Mandatsbedingungen entsprechend.

Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch LFK PARTNER mbB entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten internen Organisation. In allen Fällen steht die Vergütung ausschließlich LFK PARTNER mbB zu.

Gegenstand des Mandats ist die jeweils gesondert vereinbarte Leistung der Wirtschaftsprüfung, der Steuer- oder Unternehmensberatung sowie der Rechtsberatung einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung. Das Mandat bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Angelegenheit ausländisches Recht berührt, weist LFK PARTNER mbB hierauf rechtzeitig hin.

Das Mandatsverhältnis kann auch als laufende rechtliche oder steuerliche Beratung aufgrund eines gesonderten Vertrages bestehen.

Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten vorgegeben und begrenzt. Die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses oder Erfolges, insbesondere rechtlicher oder wirtschaftlicher Art, ist mit dem Mandatsvertrag nicht verbunden und wird auch nicht geschuldet, es sei denn Gegenstand der Beauftragung ist eine konkrete Einzelleistung, die keine Beratung und/oder Vertretung darstellt und auf eine Erfüllung gerichtet ist (bspw. Lohnbuchhaltung).

Die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte von LFK PARTNER mbB führen den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen, im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und Berufsregeln durch und sind dabei berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, angestellte Berufsträger und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, ist zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen. Die einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften werden stets beachtet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe nur auf gesonderten Auftrag des Mandanten eingelegt werden.

LFK PARTNER mbB ist berechtigt, Teile der Leistungen an sonstige Dienstleister als Unterauftragnehmer zu vergeben, die direkt mit dem Mandanten in Kontakt treten können. Unabhängig davon verbleiben die Verantwortlichkeit für die Arbeitsergebnisse aus dem Auftrag, die Erbringung der Leistungen und die sonstigen sich aus dem Auftrag / dem Auftragsbestätigungsschreiben resultierenden Verpflichtungen gegenüber dem Mandanten ausschließlich bei LFK PARTNER mbB.

2.0 Pflichten und Befugnisse der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte

2.1 Rechtliche Prüfung

Die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte von LFK PARTNER mbB werden die jeweiligen Angelegenheiten des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

2.2 Verschwiegenheit

Die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte von LFK PARTNER mbB sind zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenbarung erfordern.

LFK PARTNER mbB hat ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

2.3 Verwahrung von Geldern

Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere und andere geldwerte Urkunden, werden vorbehaltlich Ziffer 6.1 unverzüglich an den Berechtigten weitergeleitet. Solange dies nicht möglich ist, werden Fremdgelder auf Anderkonten verwaltet.

LFK PARTNER mbB setzt sich für die transparente Mandatsbearbeitung ein und handelt stets im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen.

2.4 Datenschutz

LFK PARTNER mbB wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

2.5 Kommunikation mit dem Mandanten

LFK PARTNER mbB ist befugt, bei mehreren Mandanten in derselben Angelegenheit alle umfassend zu unterrichten. Weisungen einzelner Mandanten sind in solchen Fällen nur bei Zu- und Abstimmung mit den anderen zu beachten. Handlungen einem Mandanten gegenüber gelten und wirken für und gegen alle. Bei sich widersprechenden Äußerungen und Uneinigkeit zwischen den Mandanten kann das Mandatsverhältnis gekündigt werden.

3.0 Pflichten des Mandanten

Eine ordnungsgemäße Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:

3.1 Umfassende Information

Der Mandant wird LFK PARTNER mbB über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit LFK PARTNER mbB, mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

LFK PARTNER mbB weist darauf hin, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit von Unterlagen, Urkunden und Angaben in der Verantwortung des Mandanten liegen. Die Tätigkeiten werden aufgrund der vom Mandanten vorgelegten Unterlagen und Auskünfte ausgeübt. LFK PARTNER mbB wird die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Eine Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nicht zum Auftrag, wenn dies nicht gesondert in Textform vereinbart ist.

Kommt der Mandant mit der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Mandant eine ihm nach Ziff. 3.1 oder sonst wie obliegenden Mitwirkung, so ist LFK PARTNER mbB zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch von LFK PARTNER mbB auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene mit Wirkung des Mandanten entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn LFK PARTNER mbB von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

3.2 Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung

Der Mandant wird LFK PARTNER mbB unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.

3.3 Sorgfältige Prüfung von Schreiben der LFK PARTNER mbB

Der Mandant wird die ihm von LFK PARTNER mbB übermittelten Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

3.4 Rechtsschutzversicherung

Soweit die Rechtsanwälte von LFK PARTNER mbB auch beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, werden diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

Die Führung der Korrespondenz mit der Rechts­schutzversicherung befreit den Mandanten nicht von der Rechnungszahlungspflicht im Mandatsverhältnis.

Der Mandant ist dahingehend unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinne des § 17 RVG darstellt, die gesondert zu vergüten ist. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

3.5 Vertraulichkeit

Der Mandant verpflichtet sich, ihm ausgehändigte schriftliche Unterlagen (Gutachten, Vermerke, etc.) vertraulich zu behandeln und nicht – auch nicht ihren wesentlichen Inhalt – an

Dritte weiterzuleiten, es sei denn, LFK PARTNER mbB hat hierzu vorher schriftlich seine Zustimmung erteilt.

Der Mandant verpflichtet sich, diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Mandant darf ihm übersandte Unterlagen auch ohne vorherige Zustimmung von LFK PARTNER mbB einem zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen zugänglich machen, der ihn in gleicher Angelegenheit berät, sofern der Mandant diesen zur vertraulichen Behandlung der ihm überlassenen Unterlagen verpflichtet hat.

4.0 Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten

LFK PARTNER mbB ist berechtigt, ihr anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Ergänzend wird auf die Pflichtinformationen gem.  Art. 12 ff. DSGVO verwiesen, veröffentlicht unter www.lfkvs.de.

5.0 Unterrichtung des Mandanten per Fax und per E-Mail

Soweit der Mandant LFK PARTNER mbB einen Faxanschluss und/ oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einver­standen, dass ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax und/ oder über diese E-Mail-Adresse mandatsbezogene Informationen zugesendet werden. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät und/ oder auf die E-Mail haben und dass er Faxeingänge und/ oder eingehende E-Mails regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, LFK PARTNER mbB darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät und/ oder die E-Mail nur unregelmäßig auf Eingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen und/ oder E-Mailsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

LFK PARTNER mbB nutzt bei der Kommunikation per E-Mail die sogenannte Transportverschlüsselung, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Der Mandant trägt dafür Sorge, dass sein Mailserver zum Empfang mittels Transportverschlüsselung versendeter Mails fähig ist. Für besonders schutzwürdige Dokumente, wie z. B. Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, erfolgt eine Passwortverschlüsselung. Sofern der Mandant keinen Schutz dieser Dokumente per Passwort wünscht, teilt er dies LFK PARTNER mbB in Textform mit. Auf die nicht auszuschließenden Risiken einer unbefugten Einsichtnahme Dritter wird ausdrücklich hingewiesen. Der Mandant stellt LFK PARTNER mbB dabei von jeglicher Haftung für Schäden, welche durch auf seinen Wunsch hin unverschlüsselt übersandte Informationen entstehen, frei.

6.0 Zahlungspflicht des Mandanten, Abtretung und Kostenerstattung

6.1 Grundlage der Gebühren

Die Vergütung von LFK PARTNER mbB richtet sich nach den für sie geltenden Gebührenordnungen, sofern nicht in Textform eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Vergütungsvereinbarung) getroffen wird.

Für die anwaltliche Tätigkeit ist dies das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), für das steuerliche Mandat gilt grundsätzlich die Vergütungsverordnung StBVV.

Der Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in außergerichtlichen Angelegenheiten eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform (§ 4 Abs. 1 RVG bzw. § 4 Abs. 1 StBVV) vereinbart werden kann.

Im Rahmen der Gebührenordnungen erfolgt die Abrechnung grundsätzlich auf Basis des Gegenstandswerts, soweit nichts anderes in Textform vereinbart wurde. Etwas anderes gilt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen oder sozialgerichtlichen Angelegenheiten. Der Mandant ist vor Übernahme des Auftrags hierauf hingewiesen worden.

6.2 Besonderheiten bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Der Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht, sofern es sich um ein Urteilsverfahren handelt. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Auf § 12a Abs. 1 ArbGG wird ausdrücklich verwiesen.

6.3 Vorschuss

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung von LFK PARTNER mbB einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Verfahrensgegner oder Dritte bestehen.

6.4 Abtretung, Aufrechnung, Fälligkeit

Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch den Verfahrensgegner, Rechts-schutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der LFK PARTNER mbB hiermit an diese ab. Diese nehmen die Abtretung an.

LFK PARTNER mbB darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.

Die Honorarforderungen sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Dies gilt auch für Vorschussrechnungen.

Eine Aufrechnung mit Forderungen von LFK PARTNER mbB ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.5 Gesamtschuldnerische Haftung

Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung und Auslagen von LFK PARTNER mbB.

6.6 Elektronische Rechnung

Der Mandant stimmt einer elektronischen Rechnungsstellung zu und verzichtet auf das Schriftform- und Unterschriftserfordernis des § 9 Abs. 1 StBVV bzw. des § 10 Abs. 1 RVG. Auf Wunsch kann der Mandant eine schriftliche Rechnung auf dem Postweg erhalten.

7.0 Zahlungsmodalitäten

LFK PARTNER mbB wendet das SEPA-Lastschrift-Verfahren an, wenn der Mandant hierzu die erforderlichen Ermächtigungen unter Angabe seiner BIC und IBAN auf den vorgesehenen Formblättern erteilt. Ansonsten ist der Mandant zur Überweisung der Rechnung berechtigt.

8.0 Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren, gerechnet ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde (§ 50 Abs. 1 S. 2 und 3 BRAO), vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht vorher in der Kanzlei abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 3 BRAO.

Bezieht sich das Mandatsverhältnis auf Wirtschaftsprüfung, beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre ab Beendigung des Auftrages (§ 51b Abs. 2 S. 1 WPO); bezieht es sich auf Steuerberatung, beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde (§ 66 Abs. 1 S. 1 StBerG).

Werden Akten auf Wunsch des Mandanten an ihn versandt, so kann dies an die zuletzt bekannte Adresse des Mandanten geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant.

9.0 Haftungsbeschränkung

9.1 Haftung bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Nach § 8 Abs. 4 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz haftet den Gläubigern für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die Partnerschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält.

LFK PARTNER mbB unterhält eine solche Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Postfach 250309, 90128 Nürnberg. Diese wird mit einer Mindestdeckungssumme von zehn Millionen Euro pro Jahr den Anforderungen der BRAO, dem StBerG und der WPO gerecht. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen zumindest in den Mitgliedsländern der Europäischen Union.

9.2 Pflichtverletzungen durch einfache Fahrlässigkeit

Soweit nicht gesondert vorrangige Allgemeine Geschäfts-/Auftragsbedingungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vereinbart wurden, ist die Haftung von LFK PARTNER mbB in Fällen einfacher Fahrlässigkeit in jedem Mandatsverhältnis auf einen Betrag von € 10.000.000,00 (in Worten: Euro zehn Millionen) beschränkt. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

9.3 Zusatzversicherung

Sollte aus Sicht des Mandanten eine über € 10.000.000,00 hinausgehende Haftung abgesichert werden, so besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.

9.4 Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Delikt

Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 9.2 gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder dem Produkthaftungsgesetz.

9.5 Drittwirkung

§ 334 BGB findet Anwendung, d.h. die Haftungsbegrenzung in Ziff. 9.2 dieser Vereinbarung gilt auch gegenüber dem Dritten bei Verträgen zugunsten oder mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten. Der Haftungshöchstbetrag gemäß Ziffer 9.2. steht entsprechend § 428 BGB sämtlichen - auch künftigen - Anspruchsberechtigten gemeinsam nur einmal zu.

9.6 Verjährung

Ansprüche des Mandanten auf Schadenersatz aus dem zwischen ihm und LFK PARTNER mbB bestehenden Vertragsverhältnis verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant Kenntnis erlangt hat von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners oder der Mandant ohne grobe Fahrlässigkeit eine solche Kenntnis erlangen musste.

Unabhängig von einer solchen Kenntnis des Mandanten tritt die Verjährung jedoch spätestens sechs Jahre nach Beendigung des Mandats ein.

Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der LFK PARTNER mbB oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und für Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen.

10.0 Arbeitsergebnisse

Die Adressierung von sämtlichen Arbeitsergebnissen (z.B.: Stellungnahmen, Vertragsentwürfe, Gutachten, Berichte, sonstige Entwürfe, Schriftsätze unabhängig von deren Form und damit auch in Form per E-Mail, Hinweis- und Informationsschreiben, mündliche Ratschläge etc.) erfolgt ausschließlich an unsere/n Mandanten/in. Unsere Arbeitsergebnisse sind weder zur Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte (z.B.: potentielle Investoren, Mitbewerber, Behörden, Verkaufs- und Kaufinteressenten, Banken, etc.) bestimmt, noch darf diese dazu verwendet werden, (ganz oder teilweise) zitiert oder abgedruckt zu werden, noch darf hierauf in sonstiger Weise gegenüber unbefugten Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung Bezug genommen werden. Das Auftragsverhältnis besteht lediglich mit dem/der Mandanten/in. Es werden insbesondere keine vertraglichen Beziehungen mit Dritten begründet. Demgemäß ist der/die Mandant/in - vorbehaltlich unserer vorherigen und schriftlichen Zustimmung - nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse (auch nicht teilweise) an Dritte weiterzugeben oder Dritten zu gestatten, schriftlich oder mündlich auf unsere Darstellung Bezug zu nehmen.

Der/die Mandant/in ist dazu verpflichtet, die vorliegende Verpflichtung – vor allem die Verwendungsbeschränkungen - im Rahmen ihrer Beziehungen zu Dritten durch entsprechende vertragliche Regelungen sicher zu stellen.

Der/die Mandant/in ist über das Verwendungsverbot hinaus im Hinblick auf unbefugte Dritte, die Vermögensentscheidungen im Zusammenhang mit dieser Darstellung treffen könnten, verpflichtet, zu vermeiden, irgendwelche Anknüpfungspunkte für eine Haftung unsererseits zu begründen.

Die Erteilung unserer Zustimmung zur Weitergabe an unbefugte Dritte ist davon abhängig, dass der betreffende Dritte zu unseren Gunsten vorab einen Haftungsverzicht erklärt oder anerkennt, dass auch ihm gegenüber den haftungsbeschränkenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten und die vereinbarten Haftungshöchstgrenzen gesamthaft für ihn und die Mandantin und etwaige andere Dritte gelten. Es muss außerdem vereinbart werden, dass sich Dritte ein Mitverschulden von der Mandantin und/oder anderer Geschädigten zurechnen lassen müssen.

Der/die Mandant/in ist dazu verpflichtet, LFK von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich verbundener Unternehmen) sowie daraus folgender Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die aus der Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Dritte resultieren und die Weitergabe direkt oder indirekt durch den/die Mandanten/in erfolgt ist. Diese Verpflichtung besteht nicht in dem Umfang, wie LFK sich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt hat, dass der Dritte auf das Arbeitsergebnis vertrauen darf.

11.0 Hinweise nach VSBG und ODR-Verordnung

11.1 VSBG

Der Mandant wurde nach § 36 VSBG darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig ist. LFK PARTNER mbB ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

11.2 ODR-Verordnung

Bei Dienstleistungsverträgen, die online zustande kommen, besteht die Möglichkeit der Streitschlichtung auf der Online-Streitbeteiligungsplattform (OS Plattform) der EU: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

LFK PARTNER mbB ist nicht bereit, nicht gesetzlich verpflichtet und hat sich nicht freiwillig verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12.0 Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von LFK PARTNER mbB.

Ist der Mandant Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis der Sitz von LFK PARTNER mbB. Ist der Mandant kein Kaufmann im Sinne des HGB, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ebenfalls der Sitz von LFK PARTNER mbB, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder wenn sein Wohnsitz bei Klageerhebung unbekannt ist.

12.2 Salvatorische Klausel

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

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