Bis zum 31. Dezember 2024 haben Arbeitgeber noch die Möglichkeit, ihren Beschäftigten die steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie (IAP) in Höhe von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Dieses zeitlich begrenzte Angebot wurde eingeführt, um Arbeitnehmer angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Inflation zu entlasten. Doch wer diese Prämie noch ausschöpfen möchte, muss sich beeilen – die Frist endet bald und die Auszahlung muss zwingend noch im Jahr 2024 erfolgen.

Auf was ist zu achten?

Eine korrekte Abwicklung der Inflationsprämie ist unerlässlich, um die Steuer- und Abgabenfreiheit zu sichern. Dabei gilt: Entscheidend ist nicht der Abrechnungsmonat, sondern das Datum der tatsächlichen Auszahlung.

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Wird die Inflationsprämie zwar mit der Lohnabrechnung für Dezember 2024 berechnet, aber erst im Januar 2025 ausgezahlt, entfällt die Steuer- und Abgabenfreiheit. Stattdessen wird die Prämie dann als regulärer Arbeitslohn behandelt und entsprechend besteuert.

Empfehlung: Frühzeitige Auszahlung!

Unternehmen oder Betriebe, deren Lohnabrechnungen in der Regel erst spät im Monat erfolgen, könnten in zeitliche Schwierigkeiten geraten. Denn eine Abrechnung für Dezember, die beispielsweise erst im Januar 2025 ausgezahlt wird, erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung. Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und es am Jahresende keine Verzögerungen gibt, empfehlen wir, die Auszahlung der Prämie im Rahmen der Lohnabrechnung für November 2024 vorzunehmen oder die Auszahlung der Lohnabrechnung im Dezember vorzuziehen. Dies bietet zusätzliche Planungssicherheit und minimiert das Risiko von unerwarteten Problemen rund um den Jahreswechsel.

Hinweise zur Abwicklung:
  • Die Inflationsprämie kann nur im Rahmen der Lohnabrechnung gezahlt werden.
  • Voraussetzung ist, dass die Auszahlung bis spätestens 31. Dezember 2024 erfolgt.
  • Arbeitgeber, die den Höchstbetrag von 3.000 Euro bisher noch nicht ausgeschöpft haben, können verbleibende Prämienbeträge noch in diesem Jahr nutzen.
  • Vorsicht bei dauerhaften Lohnerhöhungen in Kombination mit der IAP. Mehr Infos zu den Voraussetzungen und der Handhabung finden Sie hier.
Fazit: Jetzt handeln und Zeitdruck vermeiden.

Mit der steuer- und abgabenfreien Inflationsprämie können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden finanziell entlasten und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren. Wer jedoch bis zur letzten Minute wartet, riskiert, dass die Auszahlung ins neue Jahr rutscht und die Prämie damit nicht mehr steuerfrei bleibt. Unsere Empfehlung lautet daher klar: Setzen Sie mögliche Prämienzahlungen frühzeitig um.

Sie haben Fragen rund um das Thema? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

 

Mit unseren News informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft. Unsere News sind in keinem Fall geeignet, eine kompetente Beratung im Einzelfall zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen LFK PARTNER Bußhardt Huber Partnerschaft mbB gerne zur Verfügung.

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Nachdem LFK PARTNER mit der Baur GmbH dieses Jahr bereits einen Handwerksbetrieb bei dem Unternehmensverkauf an die Handverksgruppen begleiten durfte, folgte nun die zweite erfolgreiche M&A-Transaktion innerhalb kürzester Zeit: diesmal die Hinze GmbH aus der Nähe von Hannover.

Die Malerwerkstatt Hinze GmbH aus Wunstorf bei Hannover ist bekannt für hochwertige Maler- und Bodenbelagsarbeiten und hat sich über die Jahre hinweg vom traditionellen Malerbetrieb zum Modernisierer von Wohnungen und Spezialisten für hochwertige Innenausstattungen entwickelt. Und damit passt das 1962 gegründete Unternehmen perfekt in das Anforderungsprofil der norwegischen Handverksgruppen (HG), die nach der Expansion in Süddeutschland nun auch ihre Präsenz im Norden Deutschlands verstärkt.

Thomas Hinze, der das Familienunternehmen in zweiter Generation führt, ist sich sicher: „Mit dem Beitritt zu HG schaffen wir eine nachhaltige Zukunft für unser Unternehmen. Die Integration in das Handwerksgruppen-Netzwerk ermöglicht uns neuen fachlichen Input und Synergien, so dass wir unseren Kunden auch in Zukunft Handwerksarbeit auf höchstem Niveau anbieten können.“

Thomas Bußhardt und Daniel Hartmann aus dem M&A-Expertenteam von LFK PARTNER

Jeder Stein wird umgedreht

Vor der Übernahme stand, wie bei solchen Mergers & Acquisitions (M&A) üblich, eine intensive Due Diligence-Prüfung an. Mit der Erfahrung vieler erfolgreicher M&A-Transaktionen unterstützte das Team von LFK PARTNER die Hinze GmbH, den Unternehmensverkauf erfolgreich abzuschließen. „Bei so einer Due-Diligence wird sich alles im Unternehmen angeschaut. Jeder Stein wird umgedreht und bewertet. Es wird also eine komplette Unternehmensanalyse erstellt, in der auch Garantien, Haftungsfragen und Zukunftsbewertungen mit einfließen“, fasst Daniel Hartmann, Wirtschaftsprüfer bei LFK PARTNER, das Vorgehen zusammen. So versucht der Käufer mögliche Risiken zu minimieren. „Im Fall der Hinze GmbH galt es beispielsweise eine Pensionsrückstellung vor der Transaktion aus der Gesellschaft auszugliedern“, schildert Daniel Hartmann weiter.

Problem Pensionszusage

Pensionsverpflichtungen oder ähnliche Konstrukte können ein Faktor bei der Unternehmensnachfolge sein. „Pensionsrückstellungen sind in den meisten Fällen unterfinanziert und für Unternehmen mit erheblichen Risiken verbunden. Der Erwerber eines Unternehmens ist in der Regel nicht bereit, diese Risiken zu übernehmen. Er wird deshalb darauf bestehen, dass die Pensionszusagen abgefunden oder ausgelagert werden“, weiß Thomas Bußhardt, Partner, Rechtsanwalt und Fachberater für Unternehmensberatung bei LFK PARTNER zu berichten.

ESG wird mehr und mehr ein Thema

Oft stellt aber vor allem die Due Diligence-Prüfung den Mittelstand vor große Herausforderungen. „Die Bereitstellung aller angeforderten Daten und Unterlagen ist nicht mal nebenbei erledigt, sondern ein sehr aufwendiges und umfangreiches Unterfangen“, erläutert Thomas Bußhardt. Neben den bisherigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren wird in Zukunft auch das Themen ESG mehr und mehr in den Fokus rücken. Der Begriff Environmental, Social und Governance (ESG) – beinhaltet Themen wie Nachhaltigkeit, Ethik und die sozialen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns und stellt eine immer wichtiger werdende Größe in der Unternehmensbewertung und somit auch bei einer Unternehmensnachfolge oder einem Unternehmensverkauf dar. „Mit unseren interdisziplinären Teams ist es uns möglich, alle Aspekte einer solchen M&A-Transaktion zu durchleuchten und zu klären – auch vermeintliche Problemfälle. Und dass wir diese Kompetenzen unter einem Dach bündeln können, vereinfacht die Koordination enorm. Unterm Strich macht uns das effektiver“, führt Thomas Bußhardt weiter aus. So wurde auch in diesem Fall eine Lösung für eine langfristig tragfähige und steuerfreundliche Struktur gefunden.

Unternehmenstradition und Zukunftssicherheit im Einklang

Mit der Übernahme durch die Handverksgruppen wird die Weiterführung der Hinze GmbH durch einen starken Partner sichergestellt, der auf langfristige Entwicklung setzt und sowohl die bestehenden Werte als auch das Fachwissen des Familienunternehmens bewahren möchte. „Ich denke, man kann nur bestehen, wenn man sich ständig weiterentwickelt – sich weiterentwickeln und neuen Input von außen zu lassen, das war schon immer Teil unserer Firmenphilosophie. Schließlich war es dann auch eine Empfehlung aus dem Farbrat-Netzwerk, in dem wir Mitglied sind, durch die der Kontakt zu LFK PARTNER entstanden ist. Und diese Empfehlung hat sich ausgezahlt“, resümiert Thomas Hinze zufrieden.

Thomas Hinze wird weiterhin Geschäftsführer bleiben, und das Unternehmen wird unter dem gleichen Markennamen weitergeführt. Als Part von HG freut sich Thomas Hinze darauf, die Synergien der Gruppe zu nutzen und gleichzeitig sein eigenes Fachwissen einzubringen. Für sein Unternehmen verfolgt er dabei klare Ziele: den Fokus auch zukünftig gemeinsam mit dem Team auf die Kernkompetenzen zu legen und das Unternehmen strategisch nachhaltig, wirtschaftlich sowie finanziell stabil und sicher aufzustellen.

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Ab November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) schrittweise eingeführt, ergänzend zur bisherigen Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ziel ist eine eindeutige Identifizierung der Unternehmen bei Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen, um digitale Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und die Transparenz im Besteuerungsverfahren zu erhöhen.

Automatisierte Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab November 2024 wird das Bundeszentralamt für Steuern allen wirtschaftlich Tätigen automatisch eine W-IdNr. zuteilen – ein Antragsverfahren ist nicht notwendig. Diese neue Nummer dient als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer im Unternehmensbasisdatenregister. Sie wird zukünftig auf allen Steuerdokumenten und Formularen als ergänzendes Identifikationsmerkmal anzugeben sein.

Die W-IdNr. ersetzt dabei weder die Steuernummer noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sondern stellt ein zusätzliches Erkennungsmerkmal dar. Auch Einzelunternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende erhalten zusätzlich zur Steuer-Identifikationsnummer eine W-IdNr., wodurch der betriebliche Bereich klar vom privaten abgegrenzt wird.

Einmalige Vergabe und langfristige Gültigkeit

Die W-IdNr. wird einmalig vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und bleibt über die gesamte Unternehmenslaufzeit hinweg unverändert gültig – auch bei Namens- oder Adressänderungen. Der Aufbau der Nummer ähnelt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und beginnt mit „DE“. Für eine noch genauere Zuordnung wird jeder wirtschaftlichen Tätigkeit eine individuelle Ziffernfolge, beginnend mit 00001, zugewiesen. Diese Unterscheidungsmerkmale sind zudem mit der jeweiligen Steuernummer beim zuständigen Finanzamt verknüpft, jedoch enthält die W-IdNr. selbst keine verschlüsselten personenbezogenen Daten.

Beispiel für eine W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001:
DE123456789-00001

Einheitliche Identifizierung als Beitrag zu mehr Transparenz

Als neues Identifikationsmerkmal soll die W-IdNr. die Transparenz im Besteuerungsverfahren fördern und digitale Verwaltungsprozesse in Zukunft effizienter gestalten. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist ab ihrer Vergabe auf sämtlichen Formularen und in der Kommunikation mit den Finanzbehörden zu nutzen. Aufgrund der gestaffelten Einführung bis 2026 erhalten jedoch nicht alle Unternehmen gleichzeitig ihre W-IdNr.; Übergangsfristen sind daher vorgesehen. Auch nach Einführung der W-IdNr. bleibt die bestehende Steuernummer gültig und wird auf steuerlichen Vordrucken weiterhin benötigt.

Kein Handlungsbedarf für die meisten Unternhemen

Für die meisten wirtschaftlich Tätigen besteht kein Handlungsbedarf. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt vollständig automatisch. Unternehmen, die bereits eine USt-IdNr. besitzen, werden über eine öffentliche Mitteilung informiert. Wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über eine Nachricht im ELSTER-Portal.

Sie haben Fragen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer? Sprechen Sie uns darauf an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Mit dem Wachstumschancengesetz wurden viele Veränderungen eingeleitet. Eine Änderung, die unseren Geschäftsverkehr in Deutschland wahrscheinlich grundlegend erneuern und für die kommenden Jahre prägen wird ist die Einführung der elektronischen Rechnung. Was zunächst wie eine lästige, bürokratische Pflicht klingt, bietet in der Praxis aber tatsächlich Chancen, die Effizienz zu steigern.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für inländische Unternehmen schrittweise zur Pflicht. Zwar gibt es für Rechnungsaussteller Übergangsfristen, für Rechnungsempfänger hingegen ist dieser Stichtag verpflichtend, so dass im B2B-Bereich dann bereits elektronische Rechnungen empfangen und verarbeitet werden müssen. Diese Neuerung betrifft alle Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.

Die E-Rechnungspflicht gilt zunächst nur für den sogenannten B2B-Bereich (Business-to-Business), für Umsätze also die zwischen Unternehmen getätigt werden, die in Deutschland ansässig sind. Dies betrifft auch Kleinunternehmer und umsatzsteuerfreie Lieferungen sowie Leistungen. Von der Regelung ausgeschlossen sind Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sowie Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro. Damit sind auch Vermieter von der Regelung betroffen, die gegenüber ihren Mietern Umsatzsteuer ausweisen.

Aufgrund des Umstellungsaufwandes hat der Gesetzgeber einige Übergangsregelungen vorgesehen: Vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 dürfen Rechnungen in der bisherigen Form weiterhin ausgestellt werden – allerdings nur mit der Zustimmung des Empfängers. Für kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro gibt es bis Ende 2027 zusätzliche Übergangsregelungen. Ab dem 01.01.2028 ist aber Schluss mit den Ausnahmen – ab dann ist die Nutzung der E-Rechnung für alle Unternehmen verbindlich.

Eine reine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung.

Damit eine Rechnung die Vorgaben einer elektronischen Rechnung erfüllt, muss sie in einem strukturierten Format ausgestellt werden und dem Standard EN 16931 entsprechen. Diese strukturierte Übermittlung ermöglicht eine automatisierte Weiterverarbeitung. Anerkannte und in Deutschland bereits genutzte Formate sind ZUG-FerD (Version 2.0.1 und höher) und die XRechnung. In beiden Formaten werden die strukturierten Rechnungsinformationen mittels XML-Anteil übermittelt. Hybride Rechnungsformate, zu denen auch das ZUGFeRD-Format zählt, zeichnen sich dadurch aus, dass sie neben den strukturierten Daten auch einen visuellen Part (z.B. mittels PDF) aufweisen, der für das menschliche Auge lesbar ist. Bestehende Verfahren zum elektronischen Datenaustausch (EDI – Electronic Data Interchange) können weiterhin eingesetzt werden, wenn diese mit dem EN 16931 Standard konform sind. Bei all den Möglichkeiten bleibt eines bestehen: Die inhaltlichen Angaben, die eine Rechnung aufweisen muss, um von den Finanzverwaltungen als ordnungsgemäße Rechnung anerkannt zu werden.

Jetzt aktiv werden und frühzeitig handeln.

Auch wenn die E-Rechnungspflicht zunächst vor allem die Rechnungsempfänger betrifft, ist es ratsam, sich rechtzeitig mit den neuen Prozessen vertraut zu machen. Was genau jetzt zu tun ist:

IT-Infrastruktur prüfen: Als Unternehmer müssen Sie sicherstellen, dass E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 in allen zulässigen Formaten sichtbar sind und in der Buchhaltung verarbeitet werden können. Dabei sollten Sie sich nicht auf die kostenfreie Lösung der Finanzverwaltung verlassen. Ein XML-Reader allein reicht möglicherweise auch nicht aus, da wichtige Schritte, wie der Export für die Verbuchung, meist schwer abbildbar sind. Stattdessen sollten Sie Ihr Rechnungsprogramm oder ERP-System um eine passende Erweiterung ergänzen. Viele Programme bieten bereits Exporte in gängige Formate an, und die DATEV eG plant, ihre „DATEV E-Rechnungsschreibung“ als Cloud-Lösung bereitzustellen, unabhängig von anderer DATEV-Software.

Prozesse anpassen, dokumentieren und Mitarbeiter schulen: Informieren Sie Ihr Team rechtzeitig und bereiten Sie es auf den Umgang mit der E-Rechnung und die damit verbundenen Prozesse vor. Nutzen Sie die Möglichkeit Ihren Workflow zu überdenken, gegebenenfalls zu optimieren und diesen rechtssicher in Verfahrensdokumentationen nach GoBD festzuhalten.

Kommunikation mit Geschäftspartnern: Informieren Sie Ihre Lieferanten und Kunden. Stellen Sie sicher, dass diese entsprechend vorbereitet sind und die Rechnungen in Ihren Workflow integriert werden können.

Lästige Pflicht oder die Chance auf mehr Effizienz?

Dieser Schritt zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs in Deutschland mag zunächst wie eine lästige Pflicht wirken. Bei genauer Betrachtung bietet diese Umstellung aber das Potenzial, Workflows anzupassen und ohne Medienbruch effizienter zu gestalten. So ermöglichen elektronische Rechnungen eine schnellere Bearbeitung und verkürzen die Zahlungswege. Die Umstellung auf einen papierlosen Versand schont die Umwelt und senkt Druck-, Versand- und Lagerkosten. Zudem erleichtert die E-Rechnung die Archivierung und gewährleistet eine lückenlose Dokumentation.

Sie haben Fragen zur Einführung der E-Rechnung? Als Digitale-Kanzlei freuen wir uns, Sie auf dem Weg in die Zukunft begleiten zu dürfen. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir Lösungen, um die E-Rechnung auch bei Ihnen erfolgreich zu etablieren.

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In einer strategischen Akquisition hat die Handverksgruppen, ein führender Anbieter von Handwerksdienstleistungen, den Malerfachbetrieb Baur GmbH aus Donaueschingen übernommen. Der bisherige Eigentümer Joachim Baur bleibt dabei weiter mittelbar am Unternehmen beteiligt und auch Geschäftsführer der Gesellschaft. Diese Übernahme stellt einen bedeutenden Schritt zur Erweiterung und Stärkung des Dienstleistungsportfolios der Handverksgruppen in Deutschland und insbesondere in Baden-Württemberg dar und eröffnet neue Möglichkeiten für beide Unternehmen. LFK PARTNER begleitet den M&A-Prozess und unterstützt die Baur GmbH bei der Due Diligence-Prüfung und den Vertragsverhandlungen mit dem international agierenden Handwerker-Netzwerk.

Der Prozess der Due Diligence-Prüfung wurde auf Seiten von LFK PARTNER mit einem erfahrenen, interdisziplinären Team rund um Thomas Bußhardt, Lisa Haberbosch und Daniel Hartmann intensiv begleitet und erfolgreich abgeschlossen. Die Due Diligence-Prüfung ist ein zentraler Bestandteil von M&A-Prozessen und beinhaltet eine umfassende Bewertung der finanziellen, rechtlichen und operativen Aspekte des Zielunternehmens. „Die sorgfältige Begleitung und Abwicklung der Due Diligence durch das Team von LFK PARTNER führte zu einem schlanken und reibungslosen Übernahmeprozess“, berichtet Joachim Baur, der den Betrieb auch nach dem Verkauf weiterführen wird. „Die internationale Kommunikation spielte eine entscheidende Rolle in den Vertragsverhandlungen. Angesichts der globalen Ausrichtung der Handverksgruppen war es essenziell, alle Beteiligten über die Ländergrenzen hinweg zu koordinieren. Unsere Fähigkeit, effizient auch auf internationaler Ebene zu kommunizieren und zu verhandeln, war in meinen Augen ein entscheidender Faktor für den reibungslosen und erfolgreichen Abschluss dieser Transaktion", betont Thomas Bußhardt, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) bei LFK PARTNER

LFK M&A-Experten-Team: Daniel Hartmann, Thomas Bußhardt, Lisa Haberbosch

Gründlich geprüft – erfolgreich integriert.
Entscheidend: Frühzeitig mit dem Nachfolgeprozess beginnen.

Für die Baur GmbH kam eine Familiennachfolge aus unterschiedlichen Gründen nicht in Frage. Daher wurde das Thema Nachfolge frühzeitig und proaktiv angegangen. "Uns war es wichtig, rechtzeitig eine Lösung zu finden, die sowohl unseren Mitarbeitern als auch unseren Kunden Kontinuität und Stabilität bietet", erläutert Joachim Baur. "Die Handverksgruppen bot uns die ideale Gelegenheit, unser Unternehmen in vertrauensvolle Hände zu übergeben." Die Übernahme der Baur GmbH durch die Handverksgruppen wird nicht nur das Dienstleistungsangebot erweitern, sondern auch Synergien schaffen, die beiden Unternehmen, den Kunden und auch den Mitarbeitern zugutekommen wird. Durch die Integration von Know-how und Ressourcen werden neue Möglichkeiten für Innovationen und Effizienzsteigerungen geschaffen.

„Diese Unternehmensübername steht exemplarisch für eine Entwicklung, die in den kommenden Jahren immer öfters zu sehen sein wird“, ist sich Thomas Bußhardt sicher. In naher Zukunft wird die Generation der Babyboomer sukzessive in das Rentenalter eintreten und den Staffelstab der Unternehmensführung weitergeben. Oder zumindest weitergeben wollen. Denn dabei treffen die scheidenden Unternehmerinnen und Unternehmen auf einen demografisch bedingt kleiner werdenden Markt an Interessenten und eine Generation, die vermehrt ein schwindendes Interesse an einer Selbstständigkeit hat. „Nicht immer geht so eine Übernahme so schnell und störungsfrei über die Bühne“, spricht Thomas Bußhardt aus Erfahrung. „Entscheidend ist, sich dessen bewusst zu werden und sich wirklich frühzeitig mit dem Nachfolgeprozess zu beschäftigen.“

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Eine Unternehmensnachfolge - viele Gewinner.

Nachdem PILOUS Packaging Anfang des Jahres mit der Übernahme der Rahner Holzverabeitung bereits in den Standort Deutschland investiert hatte, folgt mit der Firma Holzwerk Roth GmbH nun die zweite erfolgreiche Akquisition. LFK PARTNER begleitet den M&A-Prozess von der Akquise bis zum Abschluss.

Die Holzwerk ROTH GmbH und das dazugehörige Tochterunternehmen Kisten + Verpackungen ROTH GmbH sind alteingesessene Familienunternehmen und beschäftigen am Standort in Niedereschach ca. 50 Mitarbeitende. Aus einem ehemaligen Holzwerk heraus gegründet, spezialisierten sich die Geschwister Antje Roth-Bronner und Oliver Roth auf Verpackungen und Paletten aus Holz. Mit einem hochmodernen Maschinenpark stellen die Firmen Sonderverpackungen und Sonderpaletten her. Zum Kundenstamm zählt neben der Industrie auch die Automobilbranche, die ihre Produkte in den Verpackungen von ROTH wohlbehütet zur Auslieferung wissen. Die Besonderheit, eine hoch automatisierte Produktion, welche bezahlbare Sonderanfertigungen ermöglicht. Und der Erfolg gibt den Geschwistern recht. Warum also der Verkauf des Unternehmens? „Für uns war klar, dass eine interne Familiennachfolge aus mehreren Gründen nicht in Frage kommt. Daher haben wir uns entschieden, rechtzeitig das Heft des Handels in die Hand zu nehmen und nach einem geeigneten Käufer zu suchen“, berichtet Oliver Roth.

PILOUS Packaging und Familie Roth bei der Vertragsunterzeichnung.

Fast 50 % der Unternehmen finden keinen passenden Nachfolger.
Über 40 Prozent haben die Firmenübergabe nicht rechtzeitig vorbereitet.

Verschiedene Studien zeigen, dass die rechtzeitige Planung ein entscheidender Faktor ist, um eine Unternehmensnachfolge erfolgreich zu gestalten. Daniel Hartmann, Wirtschaftsprüfer und M&A-Experte bei LFK PARTNER, spricht hier aus Erfahrung: „Neben der Grundproblematik, einen geeigneten Käufer zu finden, sind vor allem überhöhte Kaufpreisforderungen und die Zeitschiene die größten Hemmnisse“. So muss bei einer internen Lösung ein Nachfolger oft erst über Jahre hinweg aufgebaut werden. Und bei einer Fremdnachfolge? Da ist der M&A-Prozess oft ein langwieriger. Nach ersten Bewertungen geht man mit einem Teaser auf die Suche nach möglichen Käufern. Kristallisiert sich einer oder mehrere Interessenten heraus, folgen aufwändige Analysen, Bewertungen und Due Diligence-Prüfungen, bevor es an Vertragsverhandlungen geht, in denen dann vom Kaufpreis über die Übernahme des Anlagenvermögens und der Mitarbeiter bis hin zur Gewährleistungsansprüche alles im Detail ausgearbeitet wird.

PILOUS Packaging überzeugt mit Übernahmekonzept und erweitert sein Portfolio.

Dabei gilt es vor allem, die Interessen beider Parteien unter einen Hut zu bekommen. Auf der Verkäuferseite spielt neben finanziellen Aspekten oft auch das emotionale Loslassen eine entscheidende Rolle. Viele Unternehmer und Unternehmerinnen wollen ihr Lebenswerk in guten Händen wissen. Die PILOUS Gruppe konnte mit einem guten Übernahmekonzept überzeugen und stach damit weitere Interessenten aus. Der Verpackungskonzern aus Tschechien hat bereits verschiedene Standorte in ganz Europa und erweitert mit den beiden ROTH-Unternehmen sein Portfolio. Hierzu wird neben dem Maschinenpark auch die komplette Belegschaft am Standort Niedereschach übernommen. „Dass die Mitarbeiter übernommen und der Standort erhalten bleibt, war meinem Bruder und mir immer sehr wichtig“, erklärt Antje Roth-Bronner, Kaufmännische Geschäftsleitung der ROTH-GmbHs.

So wie es momentan aussieht, also eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten. „Wenn ein Übernahmeprozess so reibungslos über die Bühne geht, ist das natürlich der Idealfall. Das lag zum einen an den klaren Vorstellungen der Firma Roth und dem guten Übernahmekonzept der Firma PILOUS, zum anderen aber sicherlich auch daran, dass wir als LFK PARTNER zu beiden Parteien ein vertrauensvolles Verhältnis pflegen – man kennt und schätzt sich. Meiner Meinung nach zahlt sich die Investition in Erfahrung und die richtigen Experten oft doppelt aus. Denn in der Regel folgen daraus zielgerichtete Verhandlungen mit einer fairen Lösung für alle Beteiligten“, kommentiert Klaus Huber, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge bei LFK PARTNER, den M&A-Prozess abschließend.

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Die Wirtschaft in Deutschland ist im Umbruch. Und mit diesem stehen viele Branchen wie die Automobil- und ihre Zulieferindustrie vor herausfordernden Zeiten. Aber auch energieintensive Wirtschaftszweige oder Branchen die eine zunehmende Digitalisierung erfahren sind von diesem Strukturwandel betroffen. Die Wirtschaft muss in zukunftsfähige Strukturen investieren. Und das sehr kurzfristig und bei laufendem Betrieb. Kein leichtes Unterfangen in Anbetracht des derzeit fast stagnierenden Wirtschaftswachstums.

Manche Aufgaben fallen weg, an anderer Stelle entstehen neu.

Mit dem Strukturwandel entstehen neue Technologien und Möglichkeiten – dieser beinhaltet aber auch teilweise den Wegfall von ganzen Produktsparten oder Herstellungsprozessen. Es droht der Verlust von Arbeitsplätzen, obwohl in anderen Aufgabengebieten die Betriebe oft dringend qualifizierte Fachkräfte benötigen und händeringend suchen. Mit dem zum 1. April 2024 eingeführten Qualifizierungsgeld setzt die Bundesregierung genau an dieser Stelle an. Mit mehr als drei Milliarden Euro sollen Aus- und Weiterbildungen gefördert werden, um Beschäftigte fit für zukunftsfähige Aufgaben in den Betrieben zu machen. Angelehnt an das Kurzarbeitergeld ist das Qualifizierungsgeld eine Entgeltersatzleistung und bietet vielen Unternehmen die Chance, Kosten für den Strukturwandel zu überbrücken.

Wer kann das Qualifizierungsgeld beantragen?
Ein Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen.

Grundsätzlich besteht keine Beschränkung hinsichtlich der Anwendungsfelder, so dass alle Unternehmen branchenunabhängig das Qualifizierungsgeld beantragen können. Allerdings ist die Förderfähigkeit an vier Voraussetzungen geknüpft:

1. Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen
2. Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen
3. Erfüllung der Voraussetzungen gegenüber dem Bildungsträger
4. Erfüllung der Voraussetzungen an die Weiterbildungsmaßnahme

Unter dem Aspekt der betrieblichen Voraussetzungen muss beispielsweise bei einem wesentlichen Teil der Belegschaft, gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten, ein Qualifizierungsbedarf bestehen. Dieser „strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf“ muss zudem in einem Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dokumentiert sein, wo bei mitunter eine nachvollziehbare Prognose ausreichend sein kann. Hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen müssen die Arbeitnehmer die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchführen, der Qualifizierung zugestimmt und dürfen in den letzten vier Jahren nicht schon einmal Qualifizierungsgeld erhalten haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Auszubildende, Praktikanten und geringfügige Beschäftigte. Die Weiterbildung muss länger als 120 Stunden dauern und muss Kenntnisse vermitteln, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene Fortbildung hinausgehen, um die Voraussetzung der Weiterbildungsmaßnahmen zu erfüllen. Die Voraussetzungen an den Bildungsträger sind dann gegeben, wenn dieser Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zugelassen ist.

Richtig und rechtzeitig beantragen.

Wie das Kurzarbeitergeld ist auch das Qualifizierungsgeld ein Lohnersatz, auf den der Arbeitnehmer selbst Anspruch hat. Trotzdem muss der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, die Voraussetzungen nachweisen, den Betrag selbst berechnen und an die Beschäftigten auszahlen. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld nachträglich pro Monat. Arbeitnehmer, die so eine Qualifizierung anstreben, erhalten hierbei 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Bei Angestellten mit Kindern erhöht sich der Prozentsatz auf 67 %. Wichtig für den Arbeitgeber: Eine Auszahlung für Zeiten vor der Antragstellung darf nicht erfolgen.

Doppelte Qualifizierungsoffensive.

Wie wichtig das Thema Qualifizierung innerhalb der Bundesregierung angesehen wird, kann auch daran abgelesen werden, dass es neben dem Qualifizierungsgeld noch eine weitere Fördermöglichkeit gibt, die dabei helfen soll, Arbeitnehmer fit für die Zukunft zu machen und Unternehmen unter die Arme zu greifen: Das Qualifizierungschancengesetz. Auf dessen Grundlage übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten von Arbeitnehmern (mit und ohne Berufsabschluss). Neben der Maßnahme selbst, kann hier je nach Konstellation auch das laufende Gehalt bis zu 100 % gefördert werden.

Mit dem Qualifizierungsgeld und dem Qualifizierungschancengesetz versucht die Bundesregierung also gleich doppelt, die deutsche Wirtschaft beim Transformationsprozess zu einem klimaneutralen und digitalen Standort mittels Weiterbildungsförderung zu unterstützen. Schade nur, dass vor allem das Qualifizierungsgeld an Hürden gekoppelt ist, die es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen schwierig machen wird, dieses in Anspruch zu nehmen.

Sie sind vom Strukturwandel betroffen? Gerne zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, die Fördermöglichkeiten aus dem Qualifizierungsgeld und dem Qualifizierungschancengesetzt zu nutzen. Sprechen Sie uns darauf an. Wir beraten Sie umfassend, individuell und gerne.

Autor: Timo Storz // Partner / Dipl. Finanzwirt (FH), Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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LFK PARTNER begleitet den Firmenkauf von A bis Z.

Der Verpackungskonzern PILOUS Packaging übernimmt zum 01.04.2024 die Rahner Holzverarbeitungs GmbH in Gaggenau und erweitert die Aktivitäten in Deutschland. LFK PARTNER berät und begleitet PILOUS bei dem umfangreichen und grenzüberschreitenden M&A-Prozess.

Die PILOUS Gruppe mit 800 Mitarbeitern an 20 Standorten produziert, wie auch die Rahner Holzverarbeitungs GmbH hauptsächlich Transportverpackungen. Unter anderem zählt die Automobilindustrie zu den Kunden des tschechischen Unternehmens, welches mit dem Firmenkauf die Aktivitäten auf dem deutschen Markt stärken und ausbauen möchte. So ist geplant, Gaggenau zum Zentralstandort in Deutschland zu erweitern, was auch die Übernahme und Sicherung der Arbeitsplätze vorsieht.

Was letztlich Ende März 2024 notariell unterzeichnet worden ist, begann bereits im Juli 2023. Ein umfangreicher und interdisziplinärer Prozess, an dem unterschiedliche Expertenteams von LFK PARTNER beteiligten waren. „Wir haben den Vorteil, dass wir die nötigen Kompetenzen direkt im Haus haben, bündeln können und so effizienter ans Ziel kommen“, schildert Arne Palm, Partner bei LFK PARTNER, Rechtsanwalt und Fachberater für Unternehmensnachfolge. „Handelt es sich um internationale Transaktionen wird der Vorgang noch komplexer“, ergänzt Thomas Geyer, ebenfalls Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht.“

Unternehmensnachfolgen werden schwieriger – Firmenverkäufe werden zunehmen.

Gewöhnlich beginnt so ein Verkaufs- oder Kaufprozess mit der Suche nach möglichen Käufern bzw. Verkäufern. Ob Kapazitätssteigerung, Erweiterung der Produktionstiefe oder Expansion und Erschließung neuer Märkte. Die Gründe für so eine Transaktion sind vielfältig. Bei vielen Unternehmen erweist sich aber vor allem die Unternehmensnachfolge als immer problematischer. „Die zunehmende Schwierigkeit, geeignete Nachfolge für Unternehmen zu finden ist eine Entwicklung, die wir seit längerem beobachten“, berichtet Daniel Hartmann, Wirtschaftsprüfer bei LFK PARTNER. „Wir gehen derzeit davon aus, dass die Anzahl der Firmenverkäufe in Zukunft zunehmen wird. Durch unsere Größe, das vernetzte Expertenwissen der unterschiedlichen Fachabteilungen und unsere jahrelange praktische Erfahrung in diesem Bereich, sind wir hier gut aufgestellt. Auch hinsichtlich der Kapazitäten, die durch so einen Prozess gebunden werden“, führt Hartmann weiter aus.

Auf Herz und Nieren geprüft.

Nach einem Sondierungsverfahren wird die zu verkaufende Firma in einem Due Diligence-Prozess auf Herz und Nieren geprüft. Hier wird der Firmenwert ermittelt und wirtschaftliche, steuerliche sowie rechtliche Aspekte zusammengeführt, eine Risikobewertung durchgeführt und Zukunftsszenarien entwickelt. Oft fließen auch Immobiliengutachten mit in die Bewertung ein, aber auch Garantien und Haftungsfragen können hier ein entscheidender Faktor dafür sein, ob es letztlich zu einer grundlegenden Einigung zwischen Käufer und Verkäufer kommt. Nachdem diese erfolgt ist, werden die entsprechenden Kaufverträge ausgehandelt, bevor es dann schlussendlich zur Unterschrift und zum Kaufabschluss kommt.

Neben den Zahlen, zählt vor allem auch der Mensch.

„Bei der Übernahme der Rahner Holzverarbeitungs GmbH durch PILOUS Packaging war vor allem das Zusammenbringen der verschiedenen Rechts- und Steuersysteme eine Herausforderung“, berichtet Rechtsanwältin Katrin Lindskog. Neben den fachlichen Themen ist vor allem der Unternehmensverkauf meist eine sehr emotionale Angelegenheit. Gerade bei Familienunternehmen hat die Unternehmerfamilie, oft über Generationen hinweg, das Unternehmen mit viel Fleiß, Mühe und Unternehmergeist aufgebaut. Verständlich, dass da das Loslassen mitunter sehr schwerfällt. „Umso schöner ist es, wenn, wie in der PILOUS-Rahner-Transaktion, am Ende alle Parteien zufrieden und der Standort sowie die Arbeitsplätze gesichert sind. Dann haben wir einen guten Job gemacht“, freut sich Daniel Hartmann.

Thomas Geyer, Daniel Hartmann, Kathrin Lindskog und Arne Palm

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LFK PARTNER erhält Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg sowie die Arbeitgeberverbände und der Landesfamilienrat Baden-Württemberg haben LFK PARTNER das Prädikat familyNet – Familienbewusstes Unternehmen mit der Erweiterung „Ausgezeichnet Digital“ verliehen.

Seit 2013 bewertet und würdigt familyNET mit dem Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“ das Engagement von Unternehmen und Organisationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Neben Vielfalt und Chancengleichheit fließen auch Handlungsfelder wie z. B. Führungskompetenzen, Arbeitszeiten, Arbeitsorganisation, Service für Familien, Gesundheit und Personalentwicklung in die Beurteilung mit ein. Eine umfassende und systematische Bewertung, die der Vergabe vorangestellt ist und welche bislang nur 284 Unternehmen in Baden-Württemberg erfolgreich durchlaufen haben. Und das, obwohl Begriffe wie New Work und Work-Life-Balance in aller Munde und aus fast keiner Stellenbeschreibung mehr weg zu denken sind. „Klar, die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben ist auch bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitenden ein sehr wichtiger Punkt. Allerdings machen wir das nicht, damit wir ein Label auf unserer Website platzieren dürfen. Wir machen das aus Überzeugung. Weil wir glauben, dass Mitarbeiter, die eine ausgewogene Mischung zwischen Arbeits- und Privatleben haben, glücklicher und zufriedener sind.“ betont Klaus Huber, personalverantwortlicher Partner bei LFK PARTNER.

Vertrauen von X bis Z.

Nicht erst seit die Generation Z auf den Arbeitsmarkt drängt hat ein Umdenken in der Arbeitswelt stattgefunden. Die Möglichkeiten der Digitalisierung, befeuert durch die Corona-Pandemie, haben dazu geführt Arbeit neu zu denken. Weg von einer statischen, kontrollbehafteten Arbeitsweise hin zu einer agilen, zeit- und ortsflexiblen Arbeitswelt, wo nicht das wann und wie entscheidend ist, sondern das Ziel und das Ergebnis im Fokus stehen. „Das gegenseitige Vertrauen ist meiner Meinung nach der entscheidende Faktor. Wir freuen uns über die Auszeichnung, das ist eine großartige Momentaufnahme und zeigt, dass wir schon Vieles richtig gut machen. Trotzdem sind wir im ständigen Austausch mit unseren Teams und haben auch noch Themen, die wir verbessern und optimieren können. Das wollen und werden wir auch.“ unterstreicht Janine Rall, Personalleiterin, den Anspruch von LFK PARTNER, immer besser zu werden.

Die LFK-Familie kann sich auf sich verlassen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das ist heute mehr als nur flexible Arbeitszeitmodelle. Eine familienbewusste Arbeitswelt umfasst bedarfsgerechte Konzepte und Angebote bei der Kinderbetreuung genauso wie bei der Pflege von Angehörigen. „Wir sind bemüht die Arbeitszeit lebensphasenorientiert anzupassen und unsere Mitarbeitenden so zu unterstützen, dass sie auch neue, herausfordernde Situationen im Privatleben meistern können. Ob man sich auf einen Partner verlassen kann, merkt man oft erst wenn es schwieriger wird. Aber wir wollen, dass sich nicht nur unsere Mandanten, sondern auch unsere Mitarbeiter auf uns verlassen können“ macht Klaus Huber die Firmenphilosophie deutlich.

Janine Rall und Klaus Huber

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