Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden Unternehmen, deren Umsätze coronabedingt im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 um mindestens 30% unter dem Umsatz des Jahres 2019 lagen, im Rahmen einer anteiligen Erstattung von Fixkosten entlastet.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022.
Anträge können über prüfende Dritte (sprich über einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) beantragt werden.
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