Bundesregierung plant Maßnahmenpaket für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen

Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen, u.a. in Form stark gestiegener Energiekosten. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hat die Bundesregierung am 8. April 2022 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar:

 

  1. Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.

 

  1. Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, um kurzfristig die Liquidität der vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, startet in Kürze. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm startet voraussichtlich am 9. Mai 2022. Auch hier befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission.

 

Zugangsvoraussetzung ist eine nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch

  • Umsatzrückgang durch einen weggebrochenen Absatzmarkt,
  • nachgewiesene Produktionsausfälle, u.a. aufgrund fehlender Rohstoffe oder Vorprodukte oder
  • besondere Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 % vom Umsatz 2021).

Über das KfW-Kreditprogramm werden kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung gefördert. Das Großbürgschaftsprogramm ist auf Unternehmen ab 20 Mio. EUR Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen bzw. ab 50 Mio. EUR Bedarf in nicht strukturschwachen Regionen ausgelegt.

Autor: Thomas Busshardt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Partner

Quelle:  Pressemitteilung des BMF vom 3.5.2022 (mit den wesentlichen Eckpunkten der beiden Programme)

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