Erhöhte Abschreibung bei Wohngebäuden: Bei Fertigstellung im Jahr 2023 auf das Fertigstellungsdatum achten

Abschreibung bei Wohngebäuden

Mit erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten soll der Wohnungsbau gefördert werden.

In unserem Newsletter vom 25.08.2022 hatten wir über einige geplante Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 berichtet. Die erhöhte Abschreibung bei Wohngebäuden ist eine der wesentlichen Neuregelungen und sollte bei Wohnbauprojekten in der Planung berücksichtigt werden. Insbesondere, da sich hinsichtlich des maßgeblichen Fertigstellungsdatums zwischenzeitlich neue Entwicklungen ergeben haben.

Im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 war vorgesehen, dass Wohngebäude mit Fertigstellungsdatum nach dem 31.12.2023, mit 3% (bisher 2%) abgeschrieben werden können.

Die Regierungskoalition plant nun, dass die erhöhte Abschreibung bereits bei Wohngebäuden, die nach dem 30.06.2023 fertiggestellt werden, zur Anwendung kommt. Die Regelung soll im Bereich des Wohnungsbaus als Investitionsanreiz dienen.

Sofern Wohnungsbauprojekte mit Fertigstellungsdatum im Jahr 2023 geplant werden, sollte auf die finale Regelung geachtet werden. Eine Fertigstellung, beispielweise kurz vor dem maßgeblichen Fertigstellungsdatum, hätte zur Folge, dass in den Folgejahren nur 2% statt 3% Abschreibung jährlich geltend gemacht werden könnten.

 

Autor: Timo Storz, Dipl.Fw. (FH), Steuerberater, Partner

Quellen:

Pressemitteilung Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 14.09.2022

 

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