Durchatmen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung.
Die Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für eigenen Grundbesitz auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 sowie die damit zusammenhängenden Probleme, haben in den letzten Wochen und Monaten viele Steuerpflichtige beschäftigt. Auch in den Medien waren die Folgen der Grundsteuerreform regelmäßig ein Thema.
Für die grundsätzlich digital einzureichenden Erklärungen war bisher vorgesehen, dass diese bis zum 31.10.2022 übermittelt werden müssen.
Die Finanzminister der Länder haben nun beschlossen, die Abgabefrist um 3 Monate bis zum 31.01.2023 zu verlängern. Eine solche Fristverlängerung wurde bereits erwartet, da eine Erfüllung bis zum 31.10.2022 in der Praxis nicht umsetzbar war.
Für land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz gibt es eine gesonderte Frist. Hier sind die Erklärungen bis zum 31.03.2023 einzureichen.
Sofern Sie Fragen zum Thema Grundsteuer haben oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie unser Experten-Team gerne an.
Autor: Timo Storz, Dipl.Fw. (FH), Steuerberater, Partner
Quellen:
FAQ des Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Grundsteuer