Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit –
EU-Kommission veröffentlicht Vorschläge zur Änderung der CSRD.
War es das mit dem Green Deal? Die Europäische Kommission hat bedeutende Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflicht vorgeschlagen. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und sollen die Berichtspflichten für Unternehmen erheblich reduzieren. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken.
Was würde sich für Unternehmen ändern?
- Weniger Unternehmen müssen berichten
Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wird drastisch reduziert. Künftig müssen nur noch große Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, wenn sie den Rechtsfolgen einer großen Gesellschaft unterliegen und mehr als 1.000 Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) sowie einen Jahresumsatz von über 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR haben. Die genannten Schwellen gelten ebenso auf Konzernebene.
- Zeitliche Verschiebung der Berichtspflicht
Berichtspflichtige Unternehmen müssen ihre ersten Nachhaltigkeitsberichte erst für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 erstellen. Das bedeutet eine Verschiebung um zwei Jahre.
- Keine zusätzlichen sektorspezifischen Berichtsstandards
Auf die Einführung sektorspezifischer European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wird verzichtet. Unternehmen müssen sich künftig nur an die allgemeinen Standards halten.
- Erleichterungen bei der EU-Taxonomie-Berichterstattung
Unternehmen bzw. Konzerne mit einem Umsatz von bis zu 450 Mio. EUR müssen keine Angaben zu taxonomiekonformen Betriebsausgaben mehr machen.
- Prüfung der Berichte bleibt eingeschränkt
Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte erfolgt weiterhin mit begrenzter Sicherheit. Eine spätere Hochstufung auf eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit ist nicht vorgesehen.
- Keine Änderung bei den Prüfern des Nachhaltigkeitsberichts
Mitgliedstaaten dürfen weiterhin auch andere Prüfungsdienstleister neben klassischen Wirtschaftsprüfern für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte zulassen.
Warum diese Änderungen?
Die EU-Kommission reagiert mit diesen Vorschlägen auf die Forderungen nach einer Entlastung der Unternehmen, insbesondere des Mittelstands. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig eine sinnvolle Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten.
Wie geht es weiter?
Die Vorschläge werden nun im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden!
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Quellen: IDW Mitgliederrundschreiben: Erste Fragen und Antworten zum Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit | Primus Newsletter März 2025 | IHK Nord Westfalen | Europäische Kommission