Senkung Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen

Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen soll auf 1,8% pro Jahr gesenkt werden

In der Vergangenheit hatten wir mehrfach über die Verfassungswidrigkeit des bisherigen Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO sowie die aktuellen Entwicklungen rund um dieses Thema berichtet.

Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, mit welchem der bisherige, für Zeiträume ab 2019 verfassungswidrige, Zinssatz von 6% pro Jahr auf 1,8% pro Jahr herabgesetzt werden soll. Die Verabschiedung durch den Bundestag sowie die Zustimmung des Bundesrates sind noch erforderlich. Dies erfolgt planmäßig im Juni bzw. Juli 2022.

Die Angemessenheit des Zinssatzes ist künftig, unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes, mindestens alle 3 Jahre mit Wirkung für die Zukunft zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies soll erstmals zum 01.01.2026 geschehen.

Da das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sich nicht auf andere Verzinsungstatbestände (Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungszinsen) bezogen hatte, erfolgt hier zunächst keine Anpassung. Laut der Gesetzesbegründung soll über diese Problematik nicht in dem vorliegenden Gesetzentwurf entschieden werden. Diesbezüglich ist eine weitere Überprüfung zu erwarten.

Autor: Timo Storz, Dipl.Fw. (FH), Steuerberater, Partner

Links: Pressemitteilung des BMF BW vom 30.03.2022

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