Das Europäische Parlament hat dem sogenannten „Stop-the-Clock“-Vorschlag im Rahmen des Omnibus-Pakets zur Änderung der CSRD-Richtlinien zugestimmt (wir berichteten: EU-KOMMISION STELLT NACHHALTIGKEITSBERICHT AUF DEN PRÜFSTAND).
Damit wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen um zwei Jahre verschoben. Betroffen sind große Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierte KMU, die ursprünglich ab den Geschäftsjahren 2025 bzw. 2026 hätten berichten müssen. Ziel der Verschiebung ist es, Zeit für weitere Vereinfachungen im Rahmen der CSRD zu schaffen. Die neuen Fristen sollen bis spätestens 31. Dezember 2025 in nationales Recht überführt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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