Antragstellung für verlängerte Überbrückungshilfe IV möglich

Wie bereits über unseren Newsletter mitgeteilt, wurde die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022 verlängert. Seit dem 01.04.2022 können nun die entsprechenden Anträge gestellt werden.

Förderzeitraum der verlängerten Überbrückungshilfe IV ist April bis Juni 2022.

Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022. In der Pressemitteilung des BMWi wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Umsatzeinbrüche infolge der russischen Kriegshandlungen gegen die Ukraine zu keiner Antragsberechtigung führen. Es wird unverändert ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30% vorausgesetzt.

Unternehmen, die bereits einen Antrag für die Monate Januar bis März 2022 gestellt haben, können einen Änderungsantrag unter Berücksichtigung der zusätzlichen Monate stellen. 

Sofern noch kein Antrag gestellt wurde, kann der Erstantrag für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 übermittelt werden.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich weiterhin gerne.

Autor: Timo Storz, Dipl.Fw. (FH), Steuerberater, Partner

Link: Pressemitteilung des BMWi vom 01.04.2022

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