Vermietungsportale für Ferienunterkünfte zu Auskünften gegenüber der Steuerverwaltung verpflichtet

Airbnb muss Steuerverwaltung Auskunft über touristische Unterkünfte geben

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 27.04.2022 entschieden, dass Vermittlungsplattformen, wie beispielsweise Airbnb, Kommunen und Steuerbehörden Auskunft über die von Ihnen vermittelten Unterkünfte und Übernachtungen geben müssen.

Im konkreten Fall wurde in einer Region in Belgien eine Regionalsteuer auf touristische Übernachtungen erhoben. Diese galt auch für private Unterkünfte. Da sich Airbnb weigerte die geforderten Auskünfte zu erteilen, ging der Fall bis zum EuGH, welcher nun zugunsten der Kommunen und Steuerbehörden entschieden hat.

Somit können bei entsprechenden steuerlichen Regelungen, von den Steuerverwaltungen Auskünfte bei Vermietungsportalen eingeholt werden, um die jeweiligen Steuern erheben zu können. In Deutschland gibt es beispielsweise in Berlin eine vergleichbare Steuer, die sogenannte „City Tax“. Aber auch in anderen Regionen sind ähnliche Steuern geregelt.

Private Vermieter müssen also darauf gefasst sein, dass in solchen Fällen ein Abgleich der Steuerverwaltung mit den erklärten Übernachtungen vorgenommen werden kann.

Autor: Timo Storz, Dipl.Fw. (FH), Steuerberater, Partner

Quelle: Pressemitteilung Nr. 66/22 des Europäischen Gerichtshofs vom 27.04.2022

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