Zuschüsse für E-Ladestationen in Unternehmen

Das Thema Elektromobilität mit all seinen Pros und Contras ist täglich im Fokus und es gibt laufend neue Entwicklungen.

Nachdem es bei der Versteuerung des Privatanteils von Elektro- oder Hybridfahrzeugen als Firmenwagen bereits steuerliche Begünstigungen gibt, wird nun auch die Bereitstellung von E-Ladestationen in Unternehmen gefördert. Die wesentlichen Punkte und Voraussetzungen stellen sich wie folgt dar:

Zuschuss bis zu 900 € pro Ladepunkt (bei einer Ladestation mit mehreren Ladepunkten, wird der Zuschuss pro Ladepunkt gewährt).

Gilt für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit bis zu 22 kW und einer intelligenten Steuerung, die nicht öffentlich zugänglich sind (unternehmensintern).

Ladepunkte dienen zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten.

Für Ladestationen darf ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden (z.B. über eigene PV-Anlage oder Energieversorger).

Die Details zu dieser Förderung finden Sie auf der Website der KfW. Hier ist auch eine Liste der geförderten Ladestationen zu finden.

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