In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer im Jahr 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.
Lesen Sie in unserem Mandantenanschreiben mehr zu den Erklärungspflichten und wie wir von LFK PARTNER Sie hierbei unterstützen können.
Autor: Timo Storz, Dipl.Fw. (FH), Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Partner