Wirtschaftsprüfung –
Prüfungsangst kennen wir nicht
Als eines der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen in der Region steht LFK PARTNER für langjähriges, erfolgreiches Know-how im Bereich der Rechnungslegung und bei betriebswirtschaftlichen Sachverhalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LFK WP GmbH mit derzeit neun Wirtschaftsprüfer:innen und unsere Prüfungsteams führen sämtliche Aufgaben effizient und zuverlässig durch.
Schwerpunktmäßig sind wir für Familienunternehmen bzw. Unternehmen des Mittelstands unterschiedlichster Branchen der erste Ansprechpartner, wenn es um die Begleitung betriebswirtschaftlicher Aufgaben geht. Verwurzelt in der Region ermöglicht die räumliche Nähe bei vielen unserer Prüfungsmandate hohe Flexibilität und Wirtschaftlichkeit. Unser Prüfungsansatz ist zudem zielgerichtet auf Größe und Komplexität des Unternehmens zugeschnitten.
Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen –
Die Dinge erfolgreich zu Ende bringen
Wir als LFK PARTNER führen mit unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LFK WP GmbH gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen zuverlässig und effizient durch.
Unsere Leistungen umfassen u.a.:
- Prüfung von Jahresabschlüssen nach HGB
- Prüfung von Konzernabschlüssen nach HGB
- Prüfung der Rechnungslegung nach internationalen Standards
- Prüfung von Zwischenabschlüssen
- Prüferische Durchsicht von Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüssen
Sonstige Prüfungen & Bestätigungen –
Wir lieben Herausforderungen
Im Bereich Abschlussprüfung übernehmen wir unter anderem Prüfungen in folgenden Bereichen:
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Bereich der Energiewirtschaft (z.B. § 64 EEG, § 30 KWKG, § 2 Abs. 6 KAV)
- § 53 HGrG zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse (meist als Erweiterung der Abschlussprüfung)
- AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß § 45a KAGB
- Abhängigkeitsberichte (§ 312 AktG) (meist als Erweiterung der Abschlussprüfung)
- Sonstige Abschlüsse und Finanzaufstellungen (IDW PS 480 und 490)
- Vorgaben z. B. DSD-Prüfungen
- Gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen z. B. bei Gründung, Kapitalbeschaffung oder -herabsetzung
- Umwandlungsvorgängen, z. B. gem. § 9 UmwG
- Internes Kontrollsystem
- Vereinbarte Untersuchungshandlungen bzw. Unterschlagungsprüfungen
- Gutachten in Schieds- und Gerichtsverfahren
AKADEMIE
LFK-Forum: Am Limit ist keine Zeit für
Hin & Her
Unternehmensplanung: Transparent und flexibel mit LucaNet
Gewerbemietrecht mit Bezug zum AGB-Recht
Due Diligence – Alle Details kennen
Due Diligence (DD) steht für sorgfältige Prüfung eines Zielunternehmens im Rahmen einer M&A-Transaktion.
Das Unternehmen wird besonders auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse hin untersucht, um dem Kaufinteressenten die Chancen und Risiken einer Transaktion aufzuzeigen. Eine DD führt LFK PARTNER in der Regel für einen potenziellen Kaufinteressenten eines Unternehmens durch.
Unser Due-Diligence-Team besteht aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Ihr Spezialwissen und die tägliche, enge Zusammenarbeit ohne Reibungsverluste und Schnittstellenprobleme gewährleistet einen optimalen Verlauf der DD. Die Anwälte, die bei der DD mitwirken, sind häufig auch in die Vertragsverhandlungen und die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrages eingebunden.
Unsere Leistungen umfassen unter anderen:
- Unterstützung bei Aufbau des Datenraums
- Durchführung der DD
- Steuerliche und rechtliche Beratung
- Vertragsverhandlung
- Vertragsgestaltung
- Unterstützung bei der Umsetzung
Unternehmensbewertung –
Wenn es um den Wert geht
Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Bewertung von Unternehmen und stehen mit Rat und Tat bei der Frage nach dem Wert eines Unternehmens zur Seite.
Als Entscheidungsgrundlage ist der Unternehmenswert für die handelnden Personen insbesondere in folgenden Fällen unverzichtbar:
- Unternehmens- oder Beteiligungserwerb
- Abfindung ausscheidender Gesellschafter
- Gestaltung der Unternehmensnachfolge
- Ermittlung steuerlicher Werte im Erbfall oder bei Schenkungen
- Auseinandersetzungen innerhalb einer Familie
- Sonstige gesellschaftsrechtliche oder bilanzielle Gründe
Unsere Experten beraten Sie über das passende Bewertungsverfahren, die Bewertungsparameter und führen die erforderlichen Analysen durch. So sind wir in der Lage, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen zu bieten.
Abhängig vom Anlass der Bewertung sind wir hierbei als Berater, als neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter tätig. Auf Wunsch erstellen wir auch ein Gutachten nach IDW S1.