Grundsteuerreform 2025: Handlungsbedarf schon in 2022

Aktuell erhalten viele Grundstückseigentümer die jährlichen Grundsteuerbescheide von den Gemeinden. In diesem Jahr ist außer dem Bescheid ein Merkblatt beigefügt, in dem auf die Grundsteuerreform 2025 hingewiesen wird.

Das scheint auf den ersten Blick noch weit weg zu sein, bringt aber für die Eigentümer schon in 2022 steuerliche Pflichten mit sich:

Nach derzeitigem Stand ist im Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück eine Feststellungserklärung elektronisch über ELSTER zu übermitteln. Erleichterungen wie die Abgabe in Papierform oder Fristverlängerungen sind ausdrücklich nicht vorgesehen. Für die Erklärung werden im Wesentlichen Daten zur Grundstücksgröße, Bodenrichtwerte und ggf. Mieteinnahmen benötigt. Diese Daten sollen zum Teil über Informationssysteme im Internet (z.B. BORISD oder BORIS-BW) abgerufen werden können, Werte für den 1.1.2022 sind dort aber aktuell nur in Einzelfällen zu finden, sollen dann aber bis zum 1.7.2022 flächendeckend vorliegen. Zu beachten ist auch, dass die Grundsteuerreform nicht in allen Bundesländern gleich umgesetzt wird, sondern es unterschiedliche Ländermodelle gibt.

Wir von LFK unterstützen Sie dabei sehr gerne mit einer software-gestützten Lösung und werden in den nächsten Wochen per Newsletter und mit einem Informationsschreiben über die konkreten Umsetzungsanforderungen informieren.

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