Photovoltaikanlagen – Keine Umsatzsteuer auf Strom für die private Nutzung mehr.

Jetzt auch für PV-Anlagen, die vor dem 31.12.2022 angeschafft worden sind.
Für wen lohnt sich der Wechsel? Welche Fristen sind zu beachten?

Anknüpfend an unsere zurückliegenden Beiträge zum Thema Photovoltaikanlagen gibt es nun eine weitere Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Umgang mit der Entnahmeentscheidung für unter dem „alten“ System angeschaffte PV-Anlagen.

Zum Hintergrund, wer eine PV-Anlage bis zum 31.12.2022 angeschafft hatte, der unterlag einem Umsatzsteuersatz von 19%. Oftmals wurde durch den Übergang zur Regelbesteuerung die entrichtete Vorsteuer zurückgeholt. Dies hat für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach der Anschaffung zur Folge, dass Umsätze mit bzw. durch die PV-Anlage umsatzsteuerlich relevant sind und auch der privat verbrauchte Strom der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.

Durch die Neuregelung des sog. Nullsteuersatzes auf PV-Anlagen zum 01.01.2023 hat es die Finanzverwaltung ermöglicht, dass auch Betreiber von PV-Anlagen, die vor dem 31.12.2022 angeschafft wurden, durch die Entnahme der PV-Anlage in den „umsatzsteuerlichen Privatbereich“ in das neue System wechseln können. Dies hat zur Folge, dass der privat verbrauchte Strom keiner Umsatzsteuerbelastung mehr unterliegt. Ist die PV-Anlage in Kombination mit einem Batteriespeicher, einer Wärmepumpe oder zur Ladung eines privat genutzten E-Fahrzeugs in Betrieb, so ist die Entnahme grundsätzlich möglich.

Diese Entnahmeentscheidung ist dem Finanzamt aktiv mitzuteilen und wird gem. dem BMF-Schreiben vom 30.11.2023 ausnahmsweise rückwirkend auf den 01.01.2023 anerkannt, wenn die Entnahmeentscheidung bis 11.01.2024 dem Finanzamt gegenüber bekundet wird.

Wenn Sie Ihre PV-Anlage vor dem 01.01.2023 angeschafft haben, dann sprechen Sie uns gerne an, wir prüfen ein steueroptimiertes Handeln für Sie.

Autor: Dr. Michael Riedle // M.Sc. Accounting and Finance, Steuerberater

Quellen, Links und Nachweise:
BMF, Schreiben vom 30.11.2023, III C 2 - S 7220/22/10002 :013

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