Erleichterung bei der steuerlichen Erfassung von kleinen Photovoltaikanlagen
Anknüpfend an unsere zurückliegenden Beiträge zum Thema Photovoltaikanlagen gibt es nun eine bürokratische Vereinfachung.
Betreiber von Photovoltaikanlagen, die
- unter die Regelung des § 3 Nr. 72 EStG fallen, also im Wesentlichen Anlagen unter 30 kw/peak, und
- in umsatzsteuerlicher Hinsicht Unternehmer sind, deren Unternehmen sich ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG sowie ggf. eine steuerfreie Vermietung und Verpachtung nach § 4 Nr. 12 UStG beschränkt und die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden,
können auf die Abgabe eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verzichten.
Unseren ausführlichen Newsletter „Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen ab Januar 2023“ vom 28.04.2023 finden Sie hier.
Autor:
Dr. Michael Riedle, Steuerberater, M.Sc. Accounting und Finance
Quelle: BMF, Schreiben vom 12.6.2023 - IV A 3 - S 0301/19/10007 :012